Bodenschwellen sind erlaubt
Ein Eigentümer kann auf seinem Privatweg Bodenschwellen anbringen. Hat jemand anderes noch ein Nutzungsrecht an dem Weg, kann er dies nicht verhindern. So entschied das Kammergericht (KG) Berlin am 14. März 2025 (AZ: 21 U 202/24), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de berichtet.
Die Montage der Schwellen stellt demnach keine wesentliche Beeinträchtigung der Nutzbarkeit dar, wenn sie der…




