Wer ist wie pflegebedürftig?

Die Grade werden nach Modulen ermittelt

Pflegebedürftigkeit kann sich schleichend entwickeln,aber auch aufgrund eines Unfalls (zum Beispiel nach einer Oberschenkelhalsfraktur bei einem älteren Menschen) oder einer plötzlich auftretenden, akuten Erkrankung (zum Beispiel ein schwerer Schlaganfall) eintreten.Wichtig ist: Es gibt unterschiedliche Pflegegrade, nach denen die Leistungen eingestuft werden.

Die festzulegende Höhe des Pflegegrads geschieht durch die Einschätzung eines Gutachters. Der Gutachter nutzt dazu einen umfangreichen Fragenkatalog. Maßgeblich ist, inwieweit jemand tägliche Anforderungen selbstständig bewältigen kann, und welche Fähigkeiten die Person noch hat. Die Beeinträchtigung des pflegebedürftigen Menschen kann körperlich, psychisch oder geistig sein. Der Fragenkatalog (Begutachtungsassessment) deckt alle drei Bereiche ab. In unterschiedlichen Bereichen werden, je nach Ergebnis der Fragen, Punkte vergeben, die zur Einstufung in einen Pflegegrad (früher: Pflegestufe) führen.

Exklusive Anzeigen aus der Printausgabe

Um zu bestimmen, wie selbstständig jemand noch handeln kann, und welche Fähigkeiten der Person noch zur Verfügung stehen, werden sechs Lebensbereiche betrachtet und erkennbare körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst. Diese sechs Lebensbereiche (Module) fließen laut Verbraucherzentrale mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein:

Modul 1: Mobilität (Beweglichkeit)
Hier wird darauf geschaut, ob die betroffene Person selbstständig, ohne die Unterstützung durch andere Personen ihre Körperhaltung ändern kann und auch, ob sie sich alleine fortbewegen kann.

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
In diesem Modul geht es ausschließlich um das Verstehen und Reden, zum Beispiel werden Menschen aus dem näheren Umfeld erkannt? Findet sich die betroffene Person in ihrer Umgebung zurecht? Kann sie zielgerichtete Handlungen durchführen?

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Hierzu zählen Verhaltensweisen wie zum Beispiel zielloses Herumlaufen, herausforderndes Verhalten und Aggressionen, die sowohl für die betroffene Person als auch für die Pflegeperson belastend sein können.

Modul 4: Selbstversorgung
Hierunter werden die Tätigkeiten zur Versorgung des Körpers gefasst, wie zum Beispiel waschen, duschen, anziehen, essen, trinken und das Benutzen der Toilette. Hier ist der Maßstab wieder die Selbstständigkeit.

Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
In diesem Modul wird geschaut, ob ärztlich verordnete Maßnahmen von der betroffenen Person selbstständig umgesetzt werden können, und wenn nicht, wie häufig Unterstützung erforderlich ist.

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Hierunter fällt, ob die betroffene Person ihren Alltag selbstständig gestalten kann und zum Beispiel Kontakte zu Freunden alleine pflegen kann).

In jedem Modul werden die Punkte ermittelt und fließen, je nach Gewichtung, in die Bewertung ein.