Die Pflege in Deutschland entwickelt sich weiter. Immer mehr Menschen sind im Alter oder bei Krankheit auf Unterstützung angewiesen, zugleich wird Pflege oftmals zu Hause organisiert. Laut Statistischem Bundesamt waren Ende 2023 rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, ein Großteil davon in häuslicher Pflege. Auf diese Entwicklung reagiert die Pflegepolitik für 2026 mit gezielten Anpassungen, die den Alltag erleichtern und Unterstützung besser zugänglich machen sollen. Darauf verweist auch das Bundesgesundheitsministerium in seinen aktuellen Informationen zu Gesundheit und Pflege.
Pflegebedürftige müssen sich um den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 selbst kümmern und können auch die Beratungsperson wählen – das kann zum Beispiel ein qualifizierter Pflegedienstmitarbeiter oder eine von der Pflegekasse beauftragte, unabhängige Fachkraft sein. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse beziehungsweise -versicherung. Die Termine finden zu Hause beim Pflegebedürftigen statt – bis zum 31. März 2027 gilt aber eine Regelung, nach der jede zweite Beratung auch als Videogespräch durchgeführt werden kann. Anhand eines Fragebogens wird dann die Pflegesituation analysiert und festgestellt, ob alles gut läuft oder Unterstützungsbedarf besteht. „Die Beratenden geben Tipps, wie sich die Pflege besser schaffen lässt, nennen Entlastungs- und Schulungsangebote und können Hilfsmittel oder Anpassungen des Wohnumfelds empfehlen“, erklärt die Fachfrau. „Es kann auch sein, dass man in der Beratung sieht, dass der Pflegegrad zu niedrig ist, sodass wir einen Höherstufungsantrag anregen. Wir empfehlen eine ausführliche Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI.“
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Am Ende werden die Ergebnisse der Beratung in einem Formular zusammengefasst, das auch die Pflegeversicherung in Kopie erhält. Wer zu vorgeschlagenen Maßnahmen noch Fragen hat oder sich mehr Informationen wünscht: Unter www.pflegeberatung.de gibt es viele nützliche Informationen. Wichtig: Wird die Pflichtberatung nicht wahrgenommen, kann eine Kürzung oder schlimmstenfalls sogar der Entzug des Pflegegelds drohen. Hat man doch einmal einen Termin vergessen, sollte man sich deshalb schnellstmöglich bei der Pflegeversicherung melden und die Situation klären.



