Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, macht schnell Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog, der für schwerere Vergehen Punkte vorsieht. Bald ist dann auch der Führerschein bedroht. Doch wie schnell werden die gesammelten Punkte wieder getilgt?
Die Reform des Punktesystems und des Bußgeldkatalogs am 1. Mai 2014 hatte den Punkteverfall neu geregelt und einfacher gemacht. Die Neuregelung definiert klare Tilgungsfristen. Die Punkte verfallen auch unabhängig voneinander. Jedes Delikt betrachtet das Kraftfahrt-Bundesamt seitdem separat. Bei der Verjährung zählt allein die Schwere des Vergehens:
1 Punkt: Verjährung nach 2,5 Jahren (schwere Ordnungswidrigkeit)
2 Punkte: Verjährung nach 5 Jahren (schwerer Verstöße wie Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot und Straftaten ohne Führerscheinentzug)
3 Punkte: Verjährung nach 10 Jahren (Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis)
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Ob der eigene Führerschein in Gefahr ist, ist schnell geklärt. Eine Abfrage des aktuellen Punktestandes im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schnell erledigt. Drei Wege führen in diesem Fall zum Ziel: Man kann vor Ort beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg oder Dresden vorstellig werden. Nach Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises wie Personalausweis oder Pass erhält man Auskunft. Wer den Weg scheut, kann den Punktestand auch auf dem Postweg in Erfahrung bringen – dafür druckt man die dafür vorgesehene PDF-Datei auf der Website des KBA aus und schickt das Dokument mit einem Nachweis der Identität nach Flensburg. Oder aber man surft auf der Seite des KBA und fragt die Punktezahl online ab.
Wie Fahrer Punkte aktiv löschen können
Fahrer können aktiv am Punkteverfall arbeiten. Hierfür nehmen sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teil. So kann jeder Fahrer, der nicht mehr als 5 Punkte gesammelt hat, einen Punkt wieder abbauen. Der Nachteil: Ein entsprechendes Seminar kostet mehrere hundert Euro und muss vom Verkehrssünder selbst bezahlt werden.



