Mit dem Elternhaus verbinden Menschen die ersten Schritte, die Aufregung vor dem ersten Schultag und den ersten Liebeskummer – es ist ein Ort voller emotionaler Erinnerungen. Nach dem Tod der Eltern gezwungenermaßen den Schlüssel dafür abgeben zu müssen, schmerzt. Doch das kann passieren, wenn auf die Trauer ein Erbstreit folgt, weil der Nachlass nicht oder nicht eindeutig geregelt ist. Können sich die Streitenden dann nicht einigen, droht im schlimmsten Fall der Verkauf, um Pflichtanteile und gegebenenfalls anfallende Erbschaftssteuern bedienen zu können. Das kann eine Familie leicht auseinanderbrechen lassen.
Eltern können das vermeiden, indem sie klug vorsorgen und ihren Nachlass sorgfältig regeln – organisatorisch wie finanziell. „Dabei ist es wichtig, die unterschiedlichen Freibeträge der Erben zu kennen. Denn geringe Freibeträge und hohe Steuersätze können das Erbe gefährden. Das gilt selbst, wenn Kinder oder Enkelkinder erben sollen“, betont Dietmar Diegel, Vorsorgeexperte bei DELA Lebensversicherungen. Wenn das geerbte Vermögen die Freibeträge der Erben übersteigt, wird Erbschaftssteuer fällig. Wie hoch diese ist, entscheidet der Verwandtschaftsgrad. Bei verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften können 500.000 Euro steuerfrei vererbt werden. Bei Kindern sind es nur noch 400.000 Euro, bei Enkeln gerade einmal 200.000 Euro. Geschwister und unverheiratete Partner können nur 20.000 Euro steuerfrei vereinnahmen. Das zeigt: Das Erbe einer Immobilie nebst weiteren Vermögenswerten übersteigt diese Freibeiträge schnell.
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Finanziellen Schutz der Liebsten gestalten und Erbe sichern.
„Umso wichtiger ist es, die finanzielle Absicherung der Liebsten so zu gestalten, dass Auszahlungen aus einer Risikolebensversicherung die Freibeträge nicht belasten“, so Diegel. Ein wertvoller Tipp ist hier die „Risikolebensversicherung über Kreuz“. Dabei schließen zwei Versicherte separate Verträge auf das Leben der anderen Person ab. Verstirbt eine Person, erhält die andere als Versicherungsnehmer die Versicherungssumme, ohne dass dafür Erbschaftssteuer anfällt. Der Clou dabei: Die Auszahlung gilt nicht als Erbe, sondern als Vertragsleistung. Mit dem Geld kann der Erbe des Elternhauses etwa fällige Erbschaftssteuern und mögliche Pflichtanteile von Miterben begleichen.
Eltern können also über ihren Tod hinaus dafür sorgen, dass das Haus im Familienbesitz bleibt und einen Familienstreit verhindern. Unter www.dela.de gibt es viele Informationen dazu, wie sich die Liebsten mit einer Risikolebensversicherung wirksam vor den finanziellen und organisatorischen Folgen eines Todesfalls schützen lassen.




